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* Zustiftungen sind Zuwendungen an eine Stiftung, die unmittelbar dem Stiftungskapital zugeschlagen werden und damit dauerhaft und nachhaltig die Ertragskraft der Stiftung stärken. Spenden sind Zuwendungen, die zu einer zeitnahen Ausschüttung bestimmt sind. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen gesetzlicher Vorgaben nach §10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.