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Die Stiftung Kinderjahre finanziert ihre Fördertätigkeit überwiegend aus Spenden. Wir freuen uns daher, wenn Sie unsere Arbeit unterstützen.
Die vom Stiftungsvorstand ausge-wählten Projekte sind sorgfältig geprüft.
Aspekte der Nachhaltigkeit sind bei der Projektauswahl von hoher Wichtigkeit. Wenn Sie die Arbeit der Stiftung unterstützen möchten, können Sie dies mit einer Spende oder einer Zustiftung tun. | | ![]() |
Zustiftungen sind Zuwendungen, die unmittelbar dem Stiftungskapital zugeschlagen werden und damit dauerhaft und nachhaltig die Ertragskraft der Stiftung stärken. Spenden sind Zuwendungen, die zu einer zeitnahen Ausschüttung bestimmt sind. Sowohl Spenden als auch Zustiftungen sind im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben nach § 10b EStG bei der Einkommensteuer abzugsfähig.
Wir sind wegen Förderung der Jugendhilfe, der Erziehung und Volks- und
Berufsbildung nach dem letzten uns zugegangenen Freistellungsbescheid bzw. nach der Anlage zum Körperschaftsteuerbescheid des Finanzamtes Hamburg- Nord, Steuer-Nummer 17/415/00589, vom 04.05.2007 nach § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftsteuergesetzes von der Körperschaftsteuer und nach § 3 Nr. 6 des Gewerbesteuergesetzes von der Gewerbesteuer befreit. |
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